Mitgliedschaft


Grundsätzliches zur Mitgliedschaft

 

Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vbst.-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 30,- €. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion ("IPA aktuell") enthalten, er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben.

 

Jedes Mitglied erhält einen von der Landesgruppe ausgestellten IPA Ausweis.

 

Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift "IPA aktuell" erscheint 4 mal jährlich (ab 2005) und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.


Mitgliedsantrag

Den Mitgliedsantrag für die IPA Verbindungsstelle Main-Tauber-Kreis können

sie hier im .docx-Format downloaden. Einfach ausfüllen, ausdrucken und

vorbeibringen.

 

Natürlich ist auch der reguläre Postweg möglich:

IPA Verbindungsstelle Main-Tauber-Kreis e.V.

Markus Glock
Hauptstraße 91

97941 Tauberbischofsheim

Download
IPA Mitgliedsantrag
IPA Aufnahmeantrag.docx
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